Reinhard Aiterbichler - Zeichenbüro
Mit dem richtigen Plan zum Traumhaus

baubehördliche Bewilligung:

Nach der Einreichphase geht es nun darum, den Plan behördlich genehmigen zu lassen. Diesem Genehmigungsverfahren geht eine Vorprüfung der Behörde voraus, denn niemand ist davor gefeit, eventuell bautechnische bzw. baurechtliche Kleinigkeiten zu übersehen, und somit die Genehmigung in erster Instanz zu gefährden. Nach positiver Vorprüfung wird der Plan gedruckt, alle relevanten Papiere (Bauansuchen, Baubeschreibung, Energieausweis, etc. ) werden zusammengetragen und vom oben schon erwähnten Baumeister als Planverfasser unterzeichnet. Gerne übernehme ich die Abgabe Eurer Planungsunterlagen bzw. die darauf folgenden Gespräche mit der Baubehörde.

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